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BVerwG, 10.07.2012 - 8 B 36.12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Aufklärungsrüge als Mittel zur Kompensation von Versäumnissen eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufklärungsrüge als Mittel zur Kompensation von Versäumnissen eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 03.02.2011 - 1 K 1852/10
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.01.2012 - 12 B 11.11
- BVerwG, 10.07.2012 - 8 B 36.12
- BVerwG, 27.09.2012 - 8 B 65.12
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 16.12.1977 - VII C 59.74
Verkehr - Verkehrsmitteln - Genehmigung eines Linienverkehrs - Verkehrsbedienung …
Auszug aus BVerwG, 10.07.2012 - 8 B 36.12
Die Rüge des verwaltungsprozessualen Untersuchungsgrundsatzes verlangt zum einen die substantiierte Darlegung, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (Urteil vom 16. Dezember 1977 - BVerwG 7 C 59.74 - BVerwGE 55, 159 = Buchholz 442.01 PBefG Nr. 24). - BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 10.84
Wehrpflicht - Mitwirkungspflicht - Musterungsstreit - Ärztliche Untersuchung
Auszug aus BVerwG, 10.07.2012 - 8 B 36.12
Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (Urteil vom 23. Mai 1986 - BVerwG 8 C 10.84 - BVerwGE 74, 222 = Buchholz 448.0 § 17 WPflG Nr. 7). - BVerwG, 08.08.1989 - 4 NB 2.89
Entbehrlichkeit der Festsetzung baulicher bzw. technischer Maßnahmen; Reichweite …
Auszug aus BVerwG, 10.07.2012 - 8 B 36.12
Die Frage nach dem hypothetischen Willen des Normgebers setzt voraus, dass die Satzungsbestimmung überhaupt teilbar ist, ohne ihren Sinn zu verlieren (Beschluss vom 8. August 1989 - BVerwG 4 NB 2.89 - Buchholz 406.11 § 10 BBauG/BauGB Nr. 17). - BVerwG, 25.05.2001 - 4 B 81.00
Voraussetzungen für ein bauaufsichtliches Einschreiten - Rechtmäßigkeit von …
Auszug aus BVerwG, 10.07.2012 - 8 B 36.12
Ein Urteil stellt sich als Überraschungsurteil dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nicht zu rechnen brauchten (stRspr, Beschluss vom 25. Mai 2001 - BVerwG 4 B 81.00 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 34 m.w.N.).
- BVerwG, 27.09.2012 - 8 B 65.12
Anforderungen an das Hinwirken auf eine weitere Sachverhaltsaufklärung
Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss des Senats vom 10. Juli 2012 - BVerwG 8 B 36.12 - wird zurückgewiesen.Die Anhörungsrüge der Klägerin mit dem Antrag, das Verfahren in die Lage vor Erlass des Beschlusses des Senats vom 10. Juli 2012 - BVerwG 8 B 36.12 - zurückzuversetzen und die Revision zuzulassen, ist unbegründet.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2012 - 1 A 441/10
Möglichkeit der Auslegung von Beurteilungsrichtlinien bzw. …
34 = juris, Rn. 9, m.w.N., und vom 10. Juli 2012- 8 B 36.12 -, juris, Rn. 9.